Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Für den Geschäftsverkehr mit den Kunden und Lieferanten der BWB gelten ausschließlich die nachstehend aufgeführten Bedingungen. Davon abweichende Bestätigungsschreiben und entgegenstehende Einkaufsbedingungen sind für die BWB nur verbindlich, wenn und soweit sie diese schriftlich anerkennt.
2. Auftragsumfang
Art und Umfang der von der BWB zu erbringenden Leistungen sind vom Auftraggeber bei der Erteilung eines Auftrages schriftlich und klar definiert aufzugeben. Maßgebend ist die schriftliche Auftragsbestätigung der BWB. Mündliche Nebenabreden ohne schriftliche Bestätigung sind rechtsunwirksam. Erweiterungen oder Änderungen bereits abgeschlossener Aufträge sind ebenfalls vor Beginn ihrer Durchführung schriftlich zu vereinbaren.
3. Auftragsdurchführung
Die von der BWB angenommenen Aufträge werden unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Auftragsannahme geltenden Vorschriften und der anerkannten Regeln der Technik und – soweit nicht besondere Abmachungen getroffen worden sind – in der bei der BWB üblichen Handhabung durchgeführt.
4. Fristen und Termine
Fristen und Termine sind nur verbindlich wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart sind. Fristen und Termine verlängern bzw. verschieben sich angemessen oder sind neu zu vereinbaren, wenn die Leistungen der BWB aus Gründen nicht rechtzeitig erbracht werden können, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Dies gilt auch während des Leistungsverzuges. Die BWB kommt in Verzug, wenn sie die Leistungen schuldhaft nicht rechtzeitig erbringt.
Der Auftraggeber hat der BWB in diesen Fällen eine angemessene Nachfrist zur Leistungserfüllung einzuräumen. Kann die BWB in dieser Frist die Leistungen aus der von ihr zu vertretenden Gründen nicht erbringen, steht dem Auftraggeber das Recht des Rücktritts vom Vertrag zu.
5. Gewährleistung
Die Gewährleistung der BWB erstreckt sich auf die Leistungen, die Auftragsgegenstand sind. Bei Fehlern oder Mängeln an den Leistungen der BWB oder Fehlen zugesicherter Eigenschaften hat der Auftraggeber der BWB eine angemessene Frist zur unentgeltlichen Nachbesserung einzuräumen. Wenn die BWB diese Frist verstreichen lässt, ohne die Fehler oder Mängel zu beseitigen, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu.
6. Haftung
Die BWB haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen – neben der Haftung für Leistungsverzug und für Gewährleistung – dem Auftraggeber aus einer fahrlässigen Verletzung des Auftrages.
Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von 12 Monaten geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und von dem anspruchbegründenen Ereignis Kenntnis erlangt hat.
7. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen der BWB sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.
Davon abweichende Regelungen müssen mit den Auftraggebern gesondert vereinbart werden.
8. Sonstiges
Die Vertragsverhältnisse unterliegen deutschem Recht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Berlin als Sitz der BWB.